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Frage: Mein Sohn ist rechtschreibschwach und ziemlich lebhaft. Vor Schuleintritt wurde bei ihm ein IQ von 114 festgestellt, jetzt ist er im 4. Schuljahr und der IQ liegt nur noch bei 92. Wie ist das möglich? Antwort: Vorausgesetzt, die Tests wurden ordnungsgemäß durchgeführt, kann das Ergebnis darauf hinweisen, dass Ihr Sohn in den vier Jahren Zwischenzeit - durch seine LRS und ggf. Begleit- und Folgeumstände - nicht die Intelligenzentwicklung durchgemacht hat, die standardmäßig (ohne die LRS - Hemmnisse) zu erwarten gewesen wäre. Gestörte Lernprozesse können die normale Intelligenzentwicklung hemmen. Allerdings können auch andere Faktoren, z.B. unterschiedliche Tagesform, Diagnosefehler u.ä. zu derartigen Ergebnissen führen.
Antwort: Die Frage ist nicht eindeutig zu beantworten, da genaue langfristige Forschungsstudien nicht existieren. Das Problem tauchte als Massenproblem bekanntlich erst mit der Alphabetisierung auf und wurde nicht verstanden, viele Kinder galten zunächst als dumm, blind oder krank. Erst später hat man damit begonnen, die besonderen Schwierigkeiten zu erforschen und öffentlich bekannter zu machen, die Forschungen sind nicht abgeschlossen. Geht man von den bisherigen aktuellen Ergebnissen aus und vergleicht sie mit früheren (z.B. Hallgren), hat eine Zunahme eines möglicherweise zugrundeliegenden Störungspotenzials eher nicht stattgefunden. - Studien wie z.B. PISA (23% der Schüler in Deutschland weisen rudimentäre Lesekompetenzen auf) TIMMS, IGLU, PLUS, VERA zeigen, dass sich die Zahl der Schüler mit Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben, aber auch Rechnen oder bei der kreativen Anwendung von Lösungsstrategien insgesamt uneinheitlich (z.B. PLUS) steigend entwickelt hat. Dafür gibt es möglicherweise Gründe, die außerhalb des einzelnen Schülers zu finden sind (wie z.B. Öffnung des "Eisernen Vorhangs", Bildungskonzepte, Integrationsprobleme, Entwicklung zur Dienstleistungs- Medien- und Wissensgesellschaft etc.).
Antwort: Der Mediziner Prof. Waldemar von Suchodoletz
nennt unter anderem folgende: Training der auditiven Wahrnehmung, Hochtontraining,
Tomatis, Ordnungsschwellentraining, Training des dynamischen Sehens, Farbfolien
und farbige Brillengläser, hemisphärenspezifisches Training,
Training der Blicksteuerung, des beidäugigen Sehens, Prismenbrille,
Training der Händigkeit, der Ohrdominanz, Edu-Kinestetik, Lateraltraining,
Psychomotorisches Training, taktil-kinästhetische Methode, Cranio-Sacral-Therapie,
Davis-Methode, Neurolinguistisches Programmieren, Ritalin, und andere
Medikamente, Homöopathie, Bachblüten. Er kommt zu dem Schluss,
dass sie zur Förderung des Schriftspracherwerbs ungeeignet sind.
(Antwort entnommen aus dem Vortrag von Prof. R. Valtin: „Förderung
von Kindern mit Schwierigkeiten beim Schriftspracherwerb“ am 1.
Juni 2006) Frage: Werden die Kosten für die Behandlung der LRS von den Krankenkassen übernommen? Antwort: Nach einem Grundsatzurteil in Deutschland wird LRS bereits seit vielen Jahren nicht als Krankheit betrachtet (Auch neueste Forschungsergebnisse sprechen hierfür). Deshalb ist die LRS-Förderung bzw. pädagogische LRS Therapie keine Heilbehandlung im Sinne der Krankenkassen und wird daher i.d.R. nicht -mehr - von Krankenkassen übernommen. Nur bei Vorliegen bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen (u.a. Bestehen einer, bzw. Bedrohung durch eine "seelische Behinderung") ist in manchen Fällen für Kinder und Jugendliche, bei denen eine LRS (Legasthenie) diagnostiziert worden ist, eine Kostenübernahme durch das zuständige Jugendamt möglich.
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